GEGENSTAND DER VORLIEGENDEN AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) regeln die Formalitäten zwischen dem Auftraggeber (z.B. Brautpaar) und dem Fotografen Philippe Zuber (folgend Fotograf genannt).
- LEISTUNGEN HOCHZEITEN
Fotograf
Der Fotograf begleitet den Hochzeitstag fotografisch über die vereinbarte Anzahl Stunden. Die gebuchte Zeit ist fortlaufend zu verstehen und kann nicht aufgeteilt werden. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden (insbesondere bei Events & Hochzeiten), sind dem Fotografen angemessene Pausen zu gewähren. Es besteht die Option, am Hochzeitstag selbst die Reportage zu verlängern, sollte der Fotograf spontan einwilligen, jedoch nicht zu verkürzen. Der Fotograf wählt die Bilder aus, bearbeitet diese in seinem Stil und gibt sie dem Auftrageber in hoher Auflösung auf USB Stick oder per Downloadlink. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung des Honorars gemäss vereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber stellt zudem die Verpflegung für den Tag für den Fotografen.
- LIEFERUMFANG AN AUFTRAGGEBER
Fotograf
Die Bilder stehen dem Auftraggeber zur Ansicht und zum Download im JPG-Format in hoher Auflösung (300dpi) zur Verfügung. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden nicht ausgehändigt. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur Archivierung des Bildmaterials.
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen oder Änderungswünsche bezüglich Inhalte, Qualität oder Zustands des Bildmaterials/der Ware sind innert 14 Tagen nach Erhalt der bearbeiteten Bilder schriftlich an den Fotografen zu richten. Andernfalls gilt der Auftrag als abgeschlossen.
- ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMINVERSCHIEBUNG
Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung durch Annullation vom Auftraggeber ohne wichtigen Grund nicht zu Stande kommen, gelten folgende Exit-Stufen:
bis 60 Tage vor dem Termin: Kostenlos
bis 30 Tage vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots
bis 15 Tage vor dem Termin: 75% des gebuchten Angebots
bis 7 Tage vor dem Termin: 100% des gebuchten Angebots
Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich per Email oder Whatsapp zu erfolgen. Die Berechnung des oben genannten Honorars erfolgt nicht bei Krankheit oder Unfall (Bei Hochzeit: Brautpaar / andere Shootings: Beteiligte Person) oder Todesfall (in der Familie). Eine Überprüfung liegt im Ermessen des Fotografen.
Kann die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, so verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen allfällig entstandener beziehungsweise der vereinbarten Kosten.
- PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Philippe Zuber ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag per Rechnung. Die Fotos werden nach Bezahlung ausgeliefert.
Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel anfallende Reisekosten, Übernachtungskosten, Parktickets sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten, die nicht im Honorar enthalten, sind gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Erhalt der zugestellten Rechnung per Post oder E-Mail, begleicht. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in der Höhe von CHF 15.– für die 1. Mahnung und CHF 25.– für die 2. (letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich ein Verzugszins berechnet. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- EXKLUSIVRECHT
Der Fotograf muss der einzige professionelle Fotograf am besagten Hochzeitstag sein. Er wird nicht für überbelichtete Bilder verantwortlich gemacht, welche durch fremde Blitzsysteme anderer Kameras und Videokameras verursacht wurden. Auch trägt der Fotograf keine Verantwortung für Bilder, die aufgrund von Eingreifen anderer Fotografen und Hochzeitsgäste nicht zustande kamen oder die dadurch gestört wurden.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM
Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen. Mängelrügen hinsichtlich des von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes der Bilder und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Brautpaares oder des Kunden, bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Beautyretuschen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
- FREIES FOTOGRAFIEREN AM TAG DER HOCHZEIT
Das Brautpaar sorgt dafür, dass wenn nötig eine Erlaubnis zum Fotografieren in der Kirche, bei der freien Trauung oder im Zivilstandesamt vorhanden ist. Allenfalls ist es dem Fotografen nicht möglich, die Bilder wunschgemäss an das Brautpaar zu liefern.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden ist im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, Verlust oder Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik und andere schwerwiegende Gründe nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. das Abwälzen allfälliger Mehrkosten auf den Fotografen.
Natürlich bemüht sich der Fotograf einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.
Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern, kann der Fotograf nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.
- URHEBERRECHTE
Das Urheberrecht am Material, welches Gegenstand dieses Vertrages ist, liegt zu jeder Zeit, beim Fotografen und nichts in diesem Vertrag lässt darauf schliessen, dass der Fotograf die Rechte am produzierten Material nicht besitzt. Es handelt sich beim gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von Art. 2 URG.
Wer zum Eigengebrauch nach Urhebergesetz Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Urhebergesetz Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet der Urheberin hierfür eine Vergütung.
- NUTZUNGSRECHTE
Der Fotograf räumt dem Auftragnehmer das zeitlich und räumlich unbeschränkte private Nutzungsrecht ein. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht aber die kommerziellen Nutzung. Sollte die kommerzielle Nutzung gewünscht sein, muss dies explizit, schriftlich anderslautend vereinbart werden.
Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, das Material einer dritten Partei (ausser der oben genannten) bereitzustellen, zu verkaufen oder ausserhalb des privaten Rahmens zu verteilen, ohne der vorher eingeholten ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis des Fotografen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über. Werden die Bilder im Rahmen des privaten Nutzungsrechtes veröffentlicht oder vervielfältigt (z.B. auf Facebook, Instagram, Dankeskarte, …), so ist jeweils der Fotograf als Urheber zu nennen (© Philippe Zuber Fotografie).
Bei gewerblichen Auftraggebern, welche die Bilder kommerziell nutzen, gilt das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Für redaktionelle Zwecke in Tageszeitungen, Büchern etc. dürfen die Fotos nach Absprache mit dem Fotografen mit Erwähnung veröffentlicht werden.
- VERÖFFENTLICHUNGSRECHT
Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass bei Annahme des Angebotes des Auftragnehmers, der Auftraggeber damit einverstanden ist, dass der Fotograf die Bilder auf der eigenen Website, in Print- und Onlinemedien im Rahmen von Eigenwerbung sowie zu publizistischer Illustration verwendet und veröffentlicht.
Hat der Auftraggeber der oben genannten Veröffentlichung der Bilder nicht zugestimmt, so erhöht sich der Rechnungsbetrag um 20% des Auftragswertes.
- PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle anwesenden Personen damit einverstanden sind, auf den Bildern der Hochzeitsreportage oder anderen Bildern zu erscheinen. Allfällige Haftungen und Ersatzansprüche Dritter, welche auf der Verletzung dieser Rechte beruhen, werden von dem Fotografen abgelehnt und sind vom Auftraggeber zu tragen.
- DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserledigung erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen und Personendaten mit grösster Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln und die Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
Der Auftraggeber, erlaubt dem Fotografen die Speicherung und Nutzung der im Vertrag angegeben Handynummer auf dessen mobilen Endgerät. Auf dem Endgerät sind Apps vorhanden, die die Kontaktdaten möglicherweise speichern und anderweitig verwenden könnten. Sollte der Auftraggeber mit der Speicherung der Handynummer nicht einverstanden sein, so wird diese aufgrund Datenschutzbestimmungen vom Fotografen nicht verwendet.
Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Somit ist der Fotograf ausdrücklich berechtigt, Daten bei Drittanbietern, wie z.B. Adobe Camera Raw(Bildbearbeitung), WordPress (Homepage), Hoststar(Onlinegalerie) …, zu speichern und von diesen bearbeiten zu lassen. Dder Kunde stimmt in diesem Rahmen auch zu, dass der Fotograf Daten auch ausserhalb der Schweiz und auch in Ländern ohne angemessenen Datenschutz speichern und übermitteln kann.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Kanton Schwyz.
Die vorliegenden AGB können nur schriftlich ergänzt oder abgeändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 01.01.2023